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BSG, 28.11.2002 - B 9 V 53/02 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen unzureichender Vertretung durch einen Prozessbevollmächtigten - Heilung einer durch einen Postulationsunfähigen vorgenommenen Prozesshandlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGG § 166 Abs. 2
Nachträgliche Erteilung einer Vollmacht nach § 166 Abs. 2 SGG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Oldenburg, 10.08.1999 - S 15 V 374/98
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2002 - L 9 V 23/99
- BSG, 28.11.2002 - B 9 V 53/02 B
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 21.06.1977 - 12 BK 5/77
Prozeßvertretung vor dem BSG - Beschränkung durch Satzung
Auszug aus BSG, 28.11.2002 - B 9 V 53/02 B
Jedoch ändert die nachträgliche Erteilung einer solchen Vollmacht an der Unwirksamkeit der von einem zunächst nicht postulationsfähigen Bevollmächtigten vorgenommenen Prozesshandlung nichts; denn die von einem Postulationsunfähigen vorgenommene Prozesshandlung kann nicht durch eine spätere Genehmigung eines postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten rückwirkend geheilt werden (…BSG SozR Nr. 5, 28, 37 zu § 166 SGG und Nr. 46 zu § 164 SGG; SozR 1500 § 166 Nr. 3).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2022 - L 5 KR 729/21
Wirksamkeit der Klageerhebung im sozialgerichtlichen Verfahren Anforderungen an …
Erforderlich wäre hierzu aber eine Neuvornahme bzw. Wiederholung der unwirksamen Klageerhebung gewesen (vgl. Bayerisches LSG…, Beschluss vom 25. November 2013 - L 16 AS 727/13 B ER-juris (Rn. 22)), denn eine unwirksame Prozesshandlung kann nicht rückwirkend geheilt, sondern nur wiederholt werden (vgl. BSG, Beschluss vom 28. November 2002- B 9 V 53/02 B-juris (Rn. 10)). - LSG Bayern, 25.11.2013 - L 16 AS 727/13
Wegen einstweiliger Anordnung
B 9 V 53/02 B m.w.N.). - SG Dortmund, 21.07.2021 - S 78 KR 3628/18 Erforderlich wäre hierzu aber eine Neuvornahme bzw. Wiederholung der unwirksamen Klageerhebung gewesen (vgl. Bayerisches LSG…, Beschluss vom 25. November 2013 - L 16 AS 727/13 B ER - juris (Rn. 22)), denn eine unwirksame Prozesshandlung kann nicht rückwirkend geheilt, sondern nur wiederholt werden (vgl. BSG, Beschluss vom 28. November 2002 - B 9 V 53/02 B - juris (Rn. 10)).