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   BSG, 28.11.2002 - B 9 V 53/02 B   

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https://dejure.org/2002,18395
BSG, 28.11.2002 - B 9 V 53/02 B (https://dejure.org/2002,18395)
BSG, Entscheidung vom 28.11.2002 - B 9 V 53/02 B (https://dejure.org/2002,18395)
BSG, Entscheidung vom 28. November 2002 - B 9 V 53/02 B (https://dejure.org/2002,18395)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen unzureichender Vertretung durch einen Prozessbevollmächtigten - Heilung einer durch einen Postulationsunfähigen vorgenommenen Prozesshandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 166 Abs. 2
    Nachträgliche Erteilung einer Vollmacht nach § 166 Abs. 2 SGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 21.06.1977 - 12 BK 5/77

    Prozeßvertretung vor dem BSG - Beschränkung durch Satzung

    Auszug aus BSG, 28.11.2002 - B 9 V 53/02 B
    Jedoch ändert die nachträgliche Erteilung einer solchen Vollmacht an der Unwirksamkeit der von einem zunächst nicht postulationsfähigen Bevollmächtigten vorgenommenen Prozesshandlung nichts; denn die von einem Postulationsunfähigen vorgenommene Prozesshandlung kann nicht durch eine spätere Genehmigung eines postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten rückwirkend geheilt werden (BSG SozR Nr. 5, 28, 37 zu § 166 SGG und Nr. 46 zu § 164 SGG; SozR 1500 § 166 Nr. 3).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2022 - L 5 KR 729/21

    Wirksamkeit der Klageerhebung im sozialgerichtlichen Verfahren Anforderungen an

    Erforderlich wäre hierzu aber eine Neuvornahme bzw. Wiederholung der unwirksamen Klageerhebung gewesen (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 25. November 2013 - L 16 AS 727/13 B ER-juris (Rn. 22)), denn eine unwirksame Prozesshandlung kann nicht rückwirkend geheilt, sondern nur wiederholt werden (vgl. BSG, Beschluss vom 28. November 2002- B 9 V 53/02 B-juris (Rn. 10)).
  • LSG Bayern, 25.11.2013 - L 16 AS 727/13

    Wegen einstweiliger Anordnung

    B 9 V 53/02 B m.w.N.).
  • SG Dortmund, 21.07.2021 - S 78 KR 3628/18
    Erforderlich wäre hierzu aber eine Neuvornahme bzw. Wiederholung der unwirksamen Klageerhebung gewesen (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 25. November 2013 - L 16 AS 727/13 B ER - juris (Rn. 22)), denn eine unwirksame Prozesshandlung kann nicht rückwirkend geheilt, sondern nur wiederholt werden (vgl. BSG, Beschluss vom 28. November 2002 - B 9 V 53/02 B - juris (Rn. 10)).
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